Private Krankenversicherung und Beihilfe 

Die Kosten für eine Verhaltenstherapie werden von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen in der Regel problemlos übernommen. Bitte beachten Sie Ihre individuellen Vertragsleistungen und erkundigen sich bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden und welche Formalitäten zu beachten sind. 


Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte 

Da ich eine Privatpraxis führe und nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehme, können gesetzlich Versicherte nur mittels Kostenerstattungsverfahren meine Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen. Wenn gesetzlich Versicherte unzumutbar lange auf einen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassensitz warten müssen, kann bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt werden. Dann wird von der Kasse geprüft, ob die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis übernommen werden. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen können. Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne! 


Selbstzahler 

Sie können auch die Kosten für eine Therapie selbst tragen. Ich berechne meine Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).